Svenja Dörge Philipp Hillingmeier

Strafverteidigung Konsequent. Individuell. Effektiv.

Jeder Fall ist einzigartig. Unsere Verteidigung auch. Wir sind Fachanwälte für Strafrecht und ausschließlich auf Strafverteidigung spezialisiert.

Verteidigung braucht Haltung. Heute mehr denn je stehen Rechtstaatlichkeit und Beschuldigtenrechte unter Druck. Beschuldigte in einem Strafverfahren haben viele Gegner. Sie brauchen Schutz vor staatlicher Übermacht, Vorverurteilung und Verlust von Reputation, Vermögen und Freiheit. Im Strafrecht geht es also immer um viel. In dieser Situation stehen wir als hochspezialisierte und vertrauensvolle Rechtsanwälte an Ihrer Seite.

Konsequent.

Individuell.

Diskret.

Wir vertreten Ihre Interessen klar, engagiert und ohne Kompromisse – vom ersten Beratungsgespräch bis zum Abschluss des Verfahrens. Wir hören zu und entwickeln eine Verteidigungsstrategie, die individuell auf Sie und Ihren Fall zugeschnitten ist. Wir können diplomatisch sein, aber auch durchsetzungsstark. Dabei handeln wir stets diskret und vertraulich. Ihr strafrechtliches Anliegen ist bei uns in sicheren Händen.

Das sagen unsere Mandanten

Ich bin mit der Arbeit von Herrn Hillingmeier äußerst zufrieden. Von Anfang an habe ich mich kompetent beraten und bestens vertreten gefühlt. Die fachliche Expertise, die klare Kommunikation und die strukturierte Vorgehensweise haben mir in einer schwierigen Situation viel Sicherheit gegeben. Besonders geschätzt habe ich, dass ich mich als Mandant jederzeit ernst genommen und gut aufgehoben gefühlt habe. Ich kann die Zusammenarbeit uneingeschränkt weiterempfehlen.
von L.A. am 23.02.2026
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Sehr kompetente und engagierte Strafverteidigerin! Hat meinen Fall mit Fachwissen und taktischem Geschick erfolgreich vertreten. Klare Empfehlung für alle, die eine starke Verteidigung brauchen!
von K.S. am 25.02.2025
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Ich habe mich bei Herrn Hillingmeier von Anfang an sehr gut aufgehoben gefühlt. Die Beratung und Betreuung waren jederzeit äußerst engagiert und professionell. Besonders hervorzuheben ist der sehr angenehme und respektvolle Umgang, der spürbar Druck aus der Situation genommen hat. Fragen wurden verständlich beantwortet, und die Erreichbarkeit war stets sehr gut. Insgesamt eine hervorragende rechtliche Unterstützung, mit sehr zufriedenstellenden Ergebnis, für die ich mich herzlich bedanke.
von B.M. am 21.01.2026
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Frau Rechtsanwältin Dörge hatte seit dem ersten Gespräch, Videotelefonie, mein vollstes Vertrauen. Sie hat nach der Beratung das Einstellungsverfahren angestrengt und auch erfolgreich abgeschlossen. Fachlich sehr kompetent. Man wurde über alle ihre Schritte gleichzeitig informiert. Ich kann Frau Dörge nur weiterempfehlen.
von M.Z. am 26.08.2025
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Ihre Freiheit, unser Auftrag

Wir stehen an ihrer Seite, wenn es ernst wird. Mit klarer Strategie und einem kühlen Kopf setzen wir uns souverän und konsequent für Ihre Rechte ein.

Wirtschaftsstrafrecht

Wir verteidigen Individualpersonen bei dem Vorwurf von Vermögensdelikten, wie Betrug, Untreue, Geldwäsche, Korruption und Steuerhinterziehung – häufig im geschäftlichen Kontext. Wir entwickeln in komplexen Sachverhalten frühzeitig eine effektive Verteidigungsstrategie mit dem Ziel der Verfahrenseinstellung.

Sexualstrafrecht

Verteidigung im Sexualstrafrecht ist besonders sensibel. Eine Verurteilung wegen eines Sexualdelikts kann weitreichende persönliche Konsequenzen haben. Es gilt in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen (z.B. bei § 177 StGB) oder inkriminierten Daten (§ 184b StGB) möglichst früh eine wirkungsvolle Verteidigung aufzubauen.

Jugendstrafrecht

Jugendstrafrecht ist kein Kinderspiel. Das Jugendstrafrecht wird häufig unterschätzt. Dabei ist es gerade nicht „Strafrecht light“, sondern es gilt prozessuale Besonderheiten zu beachten – damit einem jungen Menschen keine Steine in den Weg gelegt werden.

Betäubungsmittelstrafrecht

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und Konsumcannabisgesetz (KCanG) bilden eine anspruchsvolle Spezialmaterie. Wir begleiten das Strafverfahren von Anfang an, prüfen Beweisverwertungsverbote und verhandeln mit der Staatsanwaltschaft über eine mögliche Einstellung des Verfahrens.

Verkehrsstrafrecht

Jeder macht Fehler. Auch im Straßenverkehr. Ob Alkohol am Steuer oder Fahrerflucht – Verkehrsstraftaten können ernste Konsequenzen haben. Gute Strafverteidigung im Verkehrsstrafrecht setzt möglichst frühzeitig an. Eine Einstellung des Verfahrens ohne Eintragung im Führungszeugnis sowie der Erhalt der Fahrerlaubnis ist unser oberstes Ziel.

Allgemeines Strafrecht

Nicht alles passt in spezielle Schubladen. Deshalb sind Vorwürfe aus dem allgemeinen Strafrecht aber nicht weniger ernst. Ob Körperverletzung, Urkundenfälschung oder Äußerungsdelikte – wir verteidigen Sie engagiert und mit individueller Strategie.

Spezialisiert. Abgestimmt. Effektiv.

Wir denken Strafverteidigung weiter.

Unser Team vereint Experten für jedes Gebiet des Strafrechts. In komplexen Verfahren arbeiten wir Hand in Hand. Sie möchten mit uns sprechen? Buchen Sie am besten direkt einen Termin zur Erstberatung in unserem Online-Kalender.

FAQ

Damit Sie schnell Klarheit haben: unsere wichtigsten Antworten.

Gelingt es herauszuarbeiten, dass der Akteninhalt für eine Verurteilung vor Gericht nicht ausreichend sein wird, muss die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts zur Einstellung bringen (§ 170 Abs. 2 StPO). Das ist ähnlich wie ein „Freispruch“, setzt jedoch schon im Ermittlungsverfahren an.

Solange es nicht um Verbrechen geht, kann die Staatsanwaltschaft von der weiteren Strafverfolgung auch wegen Geringe der Schuld oder gegen (Geld-)Auflage (§§ 153, 153a StPO) absehen. Kurz gesagt geht es darum, einen „Deal“ mit der Staatsanwaltschaft zu verhandeln.

Es kommt gerade nicht zu einer Verurteilung und Vorstrafe. Sowohl das Bundeszentralregister als auch das Führungszeugnis bleiben ohne Eintragung.

Schwerpunktmäßig sind wir an unseren Kanzleisitzen und ihrer Umgebung tätig. Für unsere Kanzlei für Strafrecht in Leipzig schließt dies ausdrücklich auch Halle (Saale) ein. In besonders gelagerten Einzelfällen vertreten wir auch bundesweit.

Entscheidend ist, dass Sie ein gutes Gefühl haben und Ihrem Anwalt vertrauen. Neben fachlicher Kompetenz im Strafrecht und Erfahrung sind deshalb für viele Mandanten auch Einfühlungsvermögen, Transparenz und eine allgemeinverständliche Kommunikation wichtig.

Je nach Sachverhalt und Schwere der Ihnen vorgeworfenen Straftat, kann Ihnen vom Gericht spätestens für die öffentliche Hauptverhandlung ein Anwalt als Pflichtverteidiger zur Seite gestellt werden, sofern Sie nicht vorher selbst einen Anwalt (= Wahlverteidiger) beauftragt haben.

Die Vorteile eines Wahlverteidigers: Sie können zunächst selbst entscheiden, wer Sie vertritt. Eine frühzeitige und umfangreiche Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren wird in aller Regel nur ein Wahlverteidiger leisten können.

Der buchstäbliche Preis für den Wahlanwalt: Sie müssen mit dem Wahlverteidiger ein Honorar vereinbaren und ihn auch direkt bezahlen. Was viele nicht wissen: Im Falle einer Verurteilung holt sich der Staat das verauslagte Honorar auch für einen Pflichtverteidiger vom Beschuldigten zurück. Ein Pflichtverteidiger ist also auch nicht grundsätzlich kostenlos.

Ja, jeder Anwalt ist zur unbedingten Verschwiegenheit verpflichtet. Das gilt auch schon für das Erstgespräch – unabhängig davon, ob Sie ihn letztlich mandatieren oder nicht. Sie können ihm deshalb ehrlich und offen Ihren Fall schildern – Sie müssen es aber nicht. Immer gilt: Unsere Aufgabe ist ausschließlich Ihre rechtlichen Interessen zu vertreten und das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Wir sind – natürlich in den Grenzen des Berufsrechts – nur Ihrem Interesse verpflichtet!

Eine Anklage ist nicht zu verhindern oder es liegt Ihnen bereits eine Anklageschrift vor? Das Kind ist noch nicht in den Brunnen gefallen. Bei Vergehensvorwürfen (= unter ein Jahr Freiheitsstrafe als Mindeststrafandrohung) kann oftmals eine Einstellung des Verfahrens noch vor Gericht verhandelt werden. Das gilt insbesondere, wenn Sie nicht vorbestraft sind oder Jugendstrafrecht Anwendung findet. Kommt eine Einstellung nicht in Betracht, lassen sich mögliche Rechtsfolgen mit Gericht und Staatsanwaltschaft verhandeln oder es gilt für einen Freispruch zu kämpfen. Ihre Freiheit hat immer oberste Priorität.