
Wir verteidigen sie im allgemeinen Strafrecht.
Unsere Expertise im allgemeinen Strafrecht
Strafrecht ist immer anspruchsvoll. Unabhängig davon, welches Strafdelikt Ihnen vorgeworfen wird. Wir sind Fachanwälte für Strafrecht machen nur Strafverteidigung. Sonst nichts.
Einstellung Ihres Verfahrens
Wir warten nicht ab, bis die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt. Die mit einer öffentlichen Hauptverhandlung einhergehende psychische Belastung ist enorm. Mit ausführlichen Schriftsätzen wirken wir daher bereits frühzeitig im Ermittlungsverfahren auf die Einstellung des Verfahrens hin. Ein Eintrag in Bundeszentralregister und Führungszeugnis erfolgt dann nicht.
– Um Mord (§ 211 StGB) handelte es sich bei der vorsätzlichen Tötung eines Menschen unter bestimmten erschwerenden Umständen, wie Heimtücke oder zur Verdeckung einer anderen Straftat. Auch Totschlag (§ 212 StGB) setzt die vorsätzliche Tötung voraus, allerdings ohne die Qualifikationsmerkmale des Mordes. – Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB) meint die Tötung durch fahrlässiges Verhalten, also ohne Vorsatz.
Das sagen unsere Mandanten
FAQ
Damit Sie schnell Klarheit haben: unsere wichtigsten Antworten.