Unsere Rechtsgebiete

Unsere Kanzlei ist ausschließlich auf Straf- und Strafprozessrecht spezialisiert. Wir verteidigen unsere Mandantschaft im Wirtschaftsstrafrecht, Sexualstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Jugendstrafrecht sowie im Allgemeinen Strafrecht.

Wirtschaftsstrafrecht

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Im Wirtschaftsstrafrecht verteidigen wir Individualpersonen bei allen strafrechtlichen Vorwürfen im geschäftlichen Umfeld – von Betrug, Untreue und Korruption bis hin zu Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Diese Fälle sind oft auch zivilrechtlich komplex und können weitrechende Folgen haben, weshalb eine spezialisierte und erfahrene Verteidigung unerlässlich ist.

Sexualstrafrecht

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Das Sexualstrafrecht umfasst sensible Vorwürfe, die mit einer erheblichen vorverurteilenden Wirkung einhergehen. Oftmals begegnen uns hier sog. „Aussage-gegen-Aussage“-Konstellationen. Ein weiterer Schwerpunkt innerhalb des Rechtsgebiets liegt im nicht nur technisch anspruchsvollen Bereich der inkriminierten Daten (§ 184b StGB). Unsere Verteidigung berücksichtigt die besondere psychologische und juristische Dimension dieser Verfahren und zielt darauf ab, Ihre Rechte konsequent zu wahren und bestmöglich durchzusetzen.

Verkehrsstrafrecht

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Im Verkehrsstrafrecht werden wir bei allen strafrechtlichen Vorwürfen im Straßenverkehr für Sie tätig, z.B. bei Fahren ohne Fahrerlaubnis, gefährlichen Eingriffen in den Straßenverkehr, verbotenen Kraftfahrzeugrennen, unerlaubtem Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht) oder Trunkenheit im Verkehr. Ziel ist hier unter anderem der Erhalt Ihrer Fahrerlaubnis.

Betäubungsmittelstrafrecht

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Im Betäubungsmittelstrafrecht geht es um alle strafbaren Handlungen im Zusammenhang mit Drogen und anderen illegalen Substanzen. Hierbei ist zwischen Cannabis und sog. „harten Drogen“ zu differenzieren. Wir kennen die komplexen Vorschriften und die aktuelle Rechtsprechung im Betäubungsmittelstrafrecht, sodass wir Sie optimal verteidigen können.

Jugendstrafrecht

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Im Jugendstrafrecht verteidigen wir junge Beschuldigte unter Berücksichtigung der besonderen rechtlichen Vorschriften aus dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) und der individuellen Lebensumstände. Das Führungszeugnis behalten wir dabei stets im Blick, damit das Strafverfahren der (beruflichen) Zukunft nicht im Wege steht.

Allgemeines Strafrecht

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Das allgemeine Strafrecht deckt eine Vielzahl von Delikten ab; unter anderem Sachbeschädigung, Körperverletzung, Nötigung, Diebstahl oder Totschlag. Wir stehen Ihnen bei jeglichen Vorwürfen aus dem allgemeinen Strafrecht mit höchster juristischer Expertise zur Seite.

Wir denken Strafverteidigung weiter.

Unser Team vereint Experten für jedes Gebiet des Strafrechts. Jeder Fall wird von dem Anwalt betreut, der über die passende Expertise verfügt. In komplexen Verfahren arbeiten wir Hand in Hand. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.